
Seit September 2001 gibt es eine Orientierungshilfe für Verbraucher. Lebensmittel die aus ökologischem Anbau stammen sind ab diesem Zeitpunkt mit dem so genannten staatlichen Bio siegel ausgezeichnet. Das Bio Siegel ist ein sechseckiges, schwarz-grün-weißes Symbol mit dem Schriftzug "Bio". Dank des Bio Siegels können die Verbrauchen sicher sein: “Wo Bio drauf steht ist auch Bio drin“. Bei Produkten mit Biosiegel, weiß man wirklich was in seinen Kochtöpfe zubereitet wird.
Seine Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen dürfen nur Hersteller und Erzeuger, die sich vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen und natürlich die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung befolgen. Erst wenn Standards und Auflagen eingehalten werden darf die Ware mit dem Bio Siegel ausgezeichnet sein. Die Hersteller der Bioware sind verpflichtet regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen der Ware durchzuführen. Es besteht eine Dokumentationspflicht aller Kontrollen.
Die EG-Öko-Verordnung besagen, dass Ökolebensmittel nicht bestrahlt, genetisch verändert sein dürfen und dass auf Pflanzenschutzmittel sowie auf mineralische Dünger verzichtet werden muss. Zusätzlich werden noch Anforderungen zur Tierhaltung, wechselnder Fruchtfolgen und zu Fütterung der Ökotiere gemacht. Die Einhaltung der Kriterien werden durch Warenproben überprüft und verfolgt.